Meine Rechte als Patient

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Die wichtigsten Regelungen in der Beziehung zwischen Arzt und Patient.

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Information und Aufklärung, Schweigepflicht und Akteneinsicht, Selbstbestimmung und Zweitmeinung: Patientenrechte und -pflichten sind ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite schützen sie Patienten und Ärzte gleichermaßen. Auf der anderen Seite können die vielfältigen und komplexen Regelungen einschüchternd wirken. Und auch wenn das Verhältnis zum behandelnden Arzt von Vertrauen geprägt sein sollte, ist es wichtig, seine Rechte zu kennen, um sie notfalls einfordern und durchsetzen zu können.

Keine Behandlung ohne Vertrag

Hätten Sie gewusst, dass Sie, wenn Sie zum Arzt gehen, ganz automatisch einen Vertrag mit ihm schließen? Dieser sogenannte Behandlungsvertrag, der weder schriftlich noch mündlich geschlossen werden muss, regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. So verpflichtet sich der Arzt, den Patienten sorgfältig und fachgerecht zu untersuchen und zu behandeln und die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Als Patient haben Sie das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen und darüber zu entscheiden, ob Sie sich behandeln lassen wollen oder nicht. Im Gegenzug hat der Arzt Anspruch auf die Bezahlung der Behandlung.

Wissen ist Macht

Wissen ist die Grundlage, um mitentscheiden zu können. Deshalb haben Sie als Patientin das Recht darauf, umfassend informiert und aufgeklärt zu werden – über anstehende Untersuchungen, über die Bedeutung der Diagnose, über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und deren Vorteile, Risiken und Nebenwirkungen sowie über die Kosten beziehungsweise deren Übernahmen. Wichtig: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Aufklärung in einem persönlichen Gespräch erfolgt. Eine schriftliche Information allein reicht nicht aus. Außerdem ist der Arzt dazu verpflichtet, sich verständlich auszudrücken und auf Ihre Fragen einzugehen. Außerdem darf er das Gespräch nicht einem medizinischen Fachangestellten überlassen

Werden während des Gesprächs mit dem Arzt Unterlagen, etwa eine Einwilligungserklärung, unterschrieben, müssen Sie davon eine Kopie erhalten. So können Sie Details auch später noch nachlesen. Wer sich trotz eines ausführlichen Beratungsgesprächs noch unsicher ist, hat das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen. Dies kann gerade bei einer schweren Erkrankung wie Brust- oder Eierstockkrebs ratsam sein, etwa in einem speziell qualifizierten Zentrum. Patienten können aber umgekehrt auch von dem Recht des Nichtwissens Gebrauch machen und das Aufklärungsgespräch ablehnen.

Einsicht in die Patientakten

Neben den persönlichen Gesprächen mit dem Arzt spielt die Patientenakte eine wichtige Rolle bei der Patienteninformation. Sie enthält unter anderem die Anamnese (Erhebung des Gesundheitszustands), die Untersuchungs-ergebnisse, die Berichte über Therapien und Eingriffe, die Unterlagen zur Aufklärung und Einwilligung sowie Arztbriefe. Ändert der Arzt etwas in der Akte, muss der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleiben und die Änderung mit Datum und Unterschrift des Arztes eingetragen sein. Außerdem müssen die Einträge lesbar sein. Denn: Sie als Patient haben jederzeit das Recht, ihre Akte einzusehen. Auch ist die Arztpraxis dazu verpflichtet, auf Ihren Wunsch hin Unterlagen zu kopieren oder sie auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür müssen Sie in der Regel selbst übernehmen. Eine Ausnahme ist, wenn die Unterlagen für die Einholung einer Zweitmeinung benötigt werden. Dann kann die Krankenkasse die Kosten unter Umständen übernehmen.

Tipp: Bereiten Sie sich auf das Arztgespräch vor und notieren Sie Ihre Fragen. Dann bekommen Sie die Informationen, die Sie möchten.

Fristen für Krankenkassen

Stichwort Krankenkasse: Auch sie sind mit dem Patientenrechtegesetz in die Pflicht genommen worden. So müssen sie innerhalb von drei Wochen – bei Einschaltung des medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen – über einen Leistungsantrag, zum Beispiel auf eine Reha, entscheiden. Wird diese Frist nicht eingehalten und kein Grund für eine Fristüberschreitung mitgeteilt, so gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Für Sie als Patient hat das den Vorteil, dass eine geplante medizinische Maßnahme zeitnah erfolgen kann.

Rechte - gesetzlich verbrieft

Anfang 2013 trat das sogenannte Patientenrechtegesetz in Kraft. Bis dahin galt Richterrecht, das heißt, die Entscheidungen in Bezug auf Rechtsfragen wurden vor allem durch Gerichte entschieden. Dadurch gab es sowohl für die Patienten als auch für die Behandelnden keine verbindliche Grundlage. Das Gesetz schafft zum einen Klarheit, zum anderen stärkt es die Rechte der Patienten und regelt das Verhältnis zwischen ihnen und allen Behandlern, also Ärzten, Psychotherapeuten, Hebammen, Heilpraktikern und Physiotherapeuten.

Mehr Informationen
Eine Beratung zu Patientenrechten bietet die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Antworten auf einzelne Fragen gibt die Internetplattform recht-gehabt.de

 

 

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