Zurück in den Beruf nach Krebs – so gelingt der Wiedereinstieg

Zurück in den Beruf
© iStock / Mariia Vitkovska

Viele wünschen sich nach einer Krebserkrankung, wieder im Arbeitsleben und in Ihrem Beruf Fuß zu fassen. Lesen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, wie die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell funktioniert und wer Ihnen hilft!

Fast jeder zweite Mensch in Deutschland muss damit rechnen, im Laufe seines Lebens an Krebs zu erkranken. Zu dieser Zahl kommt das Robert Koch-Institut (RKI). Doch dank verbesserter Früherkennungsmaßnahmen und neuer Therapien überleben immer mehr Menschen ihre Krebserkrankung. Viele setzen während der Krebstherapien beruflich einige Zeit aus, möchten aber danach gerne in Ihren Job zurückkehren. Manche wünschen sich sogar, während der Krebsbehandlungen zu arbeiten. Je nach Art des ausgeübten Berufs, den durchgeführten Krebstherapien sowie der individuellen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit kann dies möglich sein.

Kurzgefasst:
  • Viele wünschen sich nach einer Krebserkrankung, ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen.
  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Das Prinzip: die Arbeitsleistung wird Schritt für Schritt gesteigert.
  • Wichtig: Sich vorab gut informieren und Unterstützung suchen, z.B. Behandlungsteam, Sozialdienst der Klinik/Rehaklinik, Betriebs- oder Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Krebsberatungsstellen der Länder

Allerdings können Krebserkrankungen wie Gebärmutterkrebs oder Brustkrebs körperliche, seelische und geistige Spuren hinterlassen. So sind Krebstherapien wie die Chemotherapie oft kräftezehrend und verlangen den Betroffenen einiges ab. Sie brauchen Zeit, um sich von den Strapazen zu erholen, und sind nicht so belastbar wie zuvor.

Wie vielen gelingt die Rückkehr in den Beruf nach Krebs?

Rund 35 Prozent der Menschen, die eine Krebsdiagnose erhalten, befinden sich im erwerbsfähigen Alter. Dies berichtet die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), die verschiedene Daten ausgewertet hat. Ungefähr 90 Prozent von ihnen möchten nach ihrer Krebserkrankung wieder arbeiten. Allerdings sind 84 Prozent nach der Rehabilitation, die unter anderem die berufliche Wiedereingliederung unterstützen soll, zunächst arbeitsunfähig. Dafür gibt es verschiedene Gründe.

Viele Menschen leiden nach einer Krebserkrankung unter Fatigue, einer übermäßigen Müdigkeit und Erschöpfung, die den Körper, Geist und die Seele erfasst. Auch kognitive Beeinträchtigungen (Onkobrain), die sich auf das Denken und die Konzentration auswirken können, sind keine Seltenheit. Darüber hinaus können Störungen der Beweglichkeit, Schmerzen oder Nervenschäden (Neuropathie) Folgen einer Krebserkrankung oder der Krebsbehandlungen sein. So sind der DKG zufolge ein Jahr nach der Reha nur 61 Prozent der ehemaligen Krebskranken wieder erwerbstätig.

Es gibt einige Faktoren, die den Wiedereinstieg in den Beruf maßgeblich beeinflussen. Dazu zählen besonders die Arbeitsbedingungen und die berufliche Position. Die DKG hat Daten der Deutschen Rentenversicherung analysiert und zeichnet folgendes Bild:

  • Fach- und Führungskräfte mit einer höheren Autonomie, flexiblen Arbeitsbedingungen und meist geringerer körperlicher Belastung sind meist früher und dauerhaft wieder erwerbstätig.
  • Dagegen gelingt Menschen, die körperlich belastende, wenig flexible Tätigkeiten ausüben, der Wiedereinstieg in den Beruf deutlich seltener. Dazu zählen zum Beispiel Berufe in der Pflege oder im Handwerk.

 

Die Ergebnisse auf den Punkt gebracht: Menschen mit höherem Einkommen, höherer beruflicher Position und universitärer Bildung kehren häufiger, früher und länger in den Arbeitsmarkt zurück als Personen mit niedriger sozioökonomischer Position. Wer nach einer Krebserkrankung Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld bezieht, nimmt nur selten wieder eine Berufstätigkeit auf.

Die neuen Erkenntnisse wurden auf dem Deutschen Krebskongress 2026 vorgestellt. Wichtig sei es, Personen besser zu unterstützen, die derzeit durch das Netz fielen, so die DKG.  Das seien vor allem Menschen in nichtakademischen Berufen. Eine wichtige Rolle spielten hier die Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften, die Menschen mit einer durchgemachten Krebserkrankung Unterstützung bieten könnten.

Projekte aus der Forschung
  • CARES (Cancer rehabilitation support by cancer counseling centers): Beratende der Krebsberatungsstellen wurden zu Berufslotsinnen und –lotsen weitergebildet, um die Beratung zum beruflichen Wiedereinstieg zu verbessern. Ergebnisse: Die Betroffenen hatten weniger Stress, waren zufriedener mit ihrer beruflichen Situation und erlebten weniger Überforderung. Allerdings erreichte CARES nicht alle Krebsbetroffenen gleichermaßen: Mehr als vier Fünftel der Teilnehmenden waren weiblich, knapp die Hälfte hatte Abitur und eine Brustkrebsdiagnose.
  • QV-CARES – ein Anschlussprojekt von CARES. Es soll die Qualitätssicherung in Beratungsprozessen zum beruflichen Wiedereinstieg sicherstellen und bessere Netzwerke aufbauen, um bislang schwer erreichbare Gruppen der Krebsberatung besser anzusprechen. Dazu gehören zum Beispiel Männer oder Personen, die in handwerklichen Berufen arbeiten.

Zurück in den Beruf – welche Möglichkeiten habe ich?

Arbeitgebende müssen Menschen, die im Lauf eines Jahres mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße oder der Art des Arbeitsverhältnisses. Alle Krankheitstage der letzten zwölf Monate werden dabei summiert. Für Beschäftigte ist das BEM eine Möglichkeit und Chance zur Rückkehr in den Beruf, aber keine Pflicht. 

Am Anfang steht in der Regel ein Gespräch zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitsgebenden, das sogenannte Krankenrückkehrgespräch. Sie müssen Ihre Krankheit dabei nicht nennen. Geklärt werden soll in diesem Gespräch, ob und inwieweit die Erkrankung Ihre Arbeitsfähigkeit beeinflusst. Manchmal kann es ratsam sein, zusätzlich mit dem Betriebsrat, Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Die meisten möchten nach der Reha in ihren Beruf zurückkehren. Ein wichtiges Ziel der Reha (meist Anschlussheilbehandlung, AHB) ist es, Ihre Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit zu verbessern und Sie auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorzubereiten. Danach haben sie verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes: Er lässt sich so umgestalten, dass er besser auf Ihre derzeitigen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
  • Teilzeit statt Vollzeit: Für den Wechsel auf Teilzeit müssen Sie jedoch länger als sechs Monate für den jetzigen Arbeitgebenden arbeiten, der Betrieb muss eine bestimmte Größe haben (mindestens 15 Mitarbeitende) und es dürfen keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es besondere Regelungen.
  • Wechsel auf eine andere Stelle im Betrieb, die besser zu den neuen Anforderungen passt.
  • Umschulung auf eine andere Berufstätigkeit, wenn Sie nicht mehr im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten können beziehungsweise nicht auf eine andere Position in Ihrem Betrieb wechseln können. Eine Umschulung finanzieren verschiedene Leistungsträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
  • Stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Bedingungen, um den Verdienst aufzustocken.


Welche Option für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem gesundheitlichen Befinden, Ihrer Leistungsfähigkeit und Ihren persönlichen Wünschen und Möglichkeiten ab.

Wie funktioniert das Hamburger Modell?

Häufig entscheiden sich Betriebe und Betroffene für die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell. Dieser Anspruch auf Wiedereingliederung ist im Sozialgesetzbuch gesetzlich festgeschrieben (SGB V §74). Sie kann eine einzelne Maßnahme oder ein Teil des BEM sein.

Die stufenweise Wiedereingliederung bietet die Möglichkeit, langsam und Schritt für Schritt in den Beruf zurückzukehren. Eine Voraussetzung ist, dass Sie wenigstens zum Teil wieder belastbar sind und zukünftig wahrscheinlich wieder vollständig in Ihren Beruf zurückkehren können.

Weitere Eckpunkte des Hamburger Modells sind:

  • Die Teilnahme an einer Wiedereingliederung ist für Beschäftigte freiwillig.
  • Alle Beteiligten – Arbeitgebende, Beschäftigte und die Träger der Leistung (z.B. Krankenkasse) – müssen der Wiedereingliederung schriftlich zustimmen.
  • Die Wiedereingliederung geschieht nach einem Stufenplan, den Ihr Behandlungsteam gemeinsam mit Ihnen festlegt. Er ist individuell auf Sie zugeschnitten und basiert auf Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Dieser Stufenplan wird mit dem Arbeitgebenden abgestimmt. Auch der Leistungsträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung) muss den Stufenplan genehmigen. Dieser enthält zum Beispiel Start und Ende der Maßnahme, wie die Arbeitsleistung schrittweise gesteigert werden soll, beispielsweise erst zwei, dann vier, dann sechs Stunden pro Tag, sowie die Art der Tätigkeit. Außerdem sind im Stufenplan Aufgaben, Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten festgehalten, die Sie vermeiden sollten. Dies kann zum Beispiel Nacht- und Schichtarbeit sein. Der Stufenplan lässt sich im Verlauf der Wiedereingliederung in Abstimmung mit Ihrem Behandlungsteam und Betrieb immer wieder anpassen. Sie können zum Beispiel länger in einer Phase verbleiben, aber auch eine Stufe überspringen. Möglich sind zudem Homeoffice oder eine tageweise Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Sie arbeiten zunächst nur wenige Stunden (mindestens zwei Stunden) und steigern Ihre Arbeitszeit dann nach und nach. So haben Sie die Chance, sich wieder an Ihre Aufgaben und die berufliche Tätigkeit zu gewöhnen.
  • Während der Wiedereingliederung sind Sie weiterhin krankgeschrieben und erhalten finanzielle Leistungen vom zuständigen Leistungsträger. Sie gelten weiterhin als arbeitsunfähig. Beispiele: Krankengeld von Ihrer Krankenkasse, Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
  • Urlaub ist während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht möglich, denn während einer Krankschreibung besteht kein Anspruch auf Urlaub. Sie können also erst wieder Urlaub nehmen, wenn die Wiedereingliederung beendet ist. Der Urlaubsanspruch verfällt aber nicht, sondern Sie sammeln die Urlaubstage an.
  • Wird die Wiedereingliederung länger als sieben Kalendertage unterbrochen, gilt sie als abgebrochen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Dann können Sie die Wiedereingliederung zu einem späteren Zeitpunkt erneut beginnen. Auch wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verbessert hat, können Sie die Wiedereingliederung abbrechen.

 

Möglich ist das Hamburger Modell für Arbeitnehmende in Teil- oder Vollzeit, Auszubildende, Menschen im Beamtenverhältnis und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen zum Beispiel gesetzlich oder freiwillig krankenversichert sein und lange genug Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. 

Wer hilft mir bei der stufenweisen Wiedereingliederung?

Das Hamburger Modell lässt sich auf verschiedene Weise auf den Weg bringen. So können zum Beispiel Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte, der Sozialdienst der Klinik oder Rehaklinik, Arbeitgebende sowie Leistungsträger wie die Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestellen aktiv werden. Auch Sie selbst können die stufenweise Wiedereingliederung in die Wege leiten.  

Weitere Informationen

Gute Anlaufstellen bei Fragen zur Rückkehr in den Beruf sind zudem der Personalrat, Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb. Unterstützung bieten auch die Krebsberatungsstellen der Länder, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) oder Sozialverbände wie der Sozialverband VDK Deutschland. Informationen können Sie darüber hinaus beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Arbeitsrecht einholen. Kontaktdaten und Adresse finden Sie zum Beispiel über Suchmaschinen im Internet.

  1. Robert Koch-Institut (RKI), Epidemiologisches Bulletin, abgerufen am 23.2.2026
  2. Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Zurück in den Beruf nach Krebs – neue Daten zeigen neue Chancen, Hürden und hohen Unterstützungsbedarf, abgerufen am 23.2.2026
  3. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Alltag mit Krebs, Arbeit und Beruf, abgerufen am 23.2.2026
  4. Krebsliga Schweiz, Arbeiten mit und nach Krebs, abgerufen am 23.2.2026
  5. Deutsche Rentenversicherung (DRV), Schritt für Schritt zurück ins ­Arbeitsleben, Wiedereingliederung, abgerufen am 24.2.2026
  6. bund, Stufenweise Wiedereingliederung, abgerufen am 24.2.2026
  7. Universität Rostock, Ablauf einer Wiedereingliederung nach dem Hamburger-Modell, abgerufen am 24.2.2026

NP-DE-AOU-WCNT-260006 (03/2026)

Mit freundlicher
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