Mamma Mia › Gebärmutterkrebs › Gebärmutterkrebs und Sozialleistungen: Welche stehen mir zu?
Menschen mit einer Krebserkrankung wie Gebärmutterkrebs stehen oft noch im Berufsleben. Doch die Krebsbehandlungen wie eine Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie ziehen sich
meist über viele Monate hin. Den meisten Menschen ist es in dieser Therapiezeit nicht möglich,
ihren Beruf auszuüben. Vielmehr geht es darum, sich auf die Behandlungen zu konzentrieren.
Neben den gesundheitlichen und psychischen Belastungen wirft eine Krebserkrankung deshalb
oft finanzielle oder sogar existenzielle Fragen auf.
Dass eine Krebskrankheit arm machen kann, legen einige Studien nahe, zum Beispiel eine
Befragung der Hamburger Fernhochschule. Es sind mehrere Mechanismen am Werk, zum
Beispiel:
- Das Gehalt verringert sich meist, während sich gleichzeitig die Kosten und Ausgaben,
erhöhen, etwa für Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder die
Reha. - Wenn die Krebserkrankung überstanden ist, finden viele schwieriger in den Beruf
zurück, weil sie noch mit den Folgen der Krebserkrankung zu kämpfen haben. Sie sind
weniger leistungsfähig und können vielleicht nicht mehr so lange arbeiten wie früher.
Auch dadurch entstehen Einbußen beim Einkommen.
Damit es erst gar nicht soweit kommt, gibt es in Deutschland verschiedene Sozialleistungen. Sie sollen die wirtschaftlichen Folgen einer schweren Erkrankung wie Gebärmutterkrebs möglichst gut abfedern.
- Scheuen Sie sich nicht, Hilfen und Soziallleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Gelder sind keine „Almosen“, sondern Ihr gutes Recht. Sie werden in der Regel aus Beiträgen der Versicherten finanziert, welche die meisten Menschen in Deutschland regelmäßig entrichten.
- Werden Sie rechtzeitig aktiv und suchen Sie sich Unterstützung. Warten Sie nicht erst
ab, bis Sie in finanzielle Schieflage geraten sind. So sorgen Sie dafür, dass die
Belastungen nicht noch größer werden als sie ohnehin schon sind. - Holen Sie sich fachliche Unterstützung für das Beantragen von Sozialleistungen. Es gibt viele verschiedene Gesetze, Regelungen und Arten von Leistungen.
- Welche Leistungen gewährt werden, hängt manchmal auch von Ihrem persönlichen Fall ab. Deswegen sind detaillierte Angaben in diesem Text zu Einzelfällen auch nicht
möglich.
Auf welche Sozialleistungen habe ich Anspruch?
In Deutschland stehen Menschen Sozialleistungen zu, wenn sie erkranken und nicht arbeiten
können. Zu diesen Geld- und Sachleistungen gehören zum Beispiel:
- Krankengeld: Dieses bezahlen die Krankenkassen (nach sechs Wochen).
- Rehamaßnahmen: Diese Kosten trägt meist die Rentenversicherung, manchmal aber
auch die Krankenkasse oder die Unfallversicherung. - Rente: Die Finanzierung übernimmt die Deutsche Rentenversicherung.
- Sozialhilfe: Hierfür ist das Sozialamt zuständig.
- Arbeitslosengeld – die Bundesagentur für Arbeit kümmert sich um die Gewährung und
Auszahlung. - Schwerbehindertenhilfe und Schwerbehindertenausweis – eine Aufgabe der Deutschen
Rentenversicherung.
Die Sozialleistungen werden von der Krankenkasse, der Rentenversicherung und anderen
Kostenträgern gezahlt. Finanziert werden sie letztlich über die Beiträge, die Versicherte leisten.
Wichtig: Informieren Sie sich gut und lassen Sie sich ausführlich zu den Sozialleistungen
beraten, die Ihnen zustehen. Hilfe finden Sie bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser,
Krebsberatungsstellen sowie bei den Beratungsstellen der Kostenträger, also zum Beispiel Ihrer
Krankenversicherung. Sie können sich direkt mit jedem dieser Kostenträger in Verbindung
setzen. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, Ihnen Auskunft zu geben, Anträge anzunehmen
und diese auch an die richtigen Stellen weiterzuleiten.
Infos, Tipps, Hilfe und Kontaktadressen bietet der Ratgeber „Ihr Weg: Sozialleistungen für
Menschen mit Krebs” https://mammamia-online.de/wp-content/uploads/2023/11/Sozialleistungen_Draft-final.pdf
Was bezahlt die Krankenkasse?
Die gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen übernehmen verschiedenste Leistungen und
Kosten.
Einige Beispiele:
- Sie bezahlen alle Kosten, die für die Krebsbehandlung medizinisch notwendig sind. Gesetzlich Versicherte müssen jedoch Zuzahlungen in einer festgelegten Höhe leisten, etwa für Medikamente und Verbandmittel. Sie müssen zehn Prozent des Verkaufspreises – mindestens fünf, aber höchstens zehn Euro – selbst bezahlen. Jenseits dieser eingezogenen Belastungsgrenzen gibt es auch eine Befreiung von den Zuzahlungen, etwa wenn Sie einen bestimmten Pflege- oder Schwerbehinderungsgrad haben. Für besonders günstige Medikamente entfallen die Zuzahlungen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben Festbeträge für Arzneimittel definiert, für deren Kosten sie vollständig aufkommen. Fragen Sie Ihr Behandlungsteam, welche Medikamente von Zuzahlungen befreit sind. Freiverkäufliche Medikamente (OTC oder „Over the Counter“-Produkte) müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Bei einer Krebserkrankung gibt es jedoch Ausnahmen, wenn sie als „Therapiestandard“ gelten.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilmittel (zum Beispiel Physiotherapie,
Massagen, manuelle Therapien) sowie für Hilfsmittel (zum Beispiel Perücke aufgrund einer Chemotherapie). Sie können sich Heil- und Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnen lassen. Hier gelten die gleichen Belastungsgrenzen wie bei den Medikamenten. Auch die Befreiung von den Zuzahlungen ist möglich. - Auch den Aufenthalt im Krankenhaus bezahlen die Krankenkassen. Sie müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von zehn Euro pro Tag (für höchstens 28 Tage pro Jahr) beteiligen.
- Wenn Ihre anschließende Versorgung, etwa zu Hause, nach dem Klinikaufenthalt nicht sichergestellt ist, gibt es die Möglichkeit der Übergangspflege. In manchen Fällen haben Sie
zudem den Anspruch auf eine Haushaltshilfe. - Die Krankenkassen finanzieren darüber hinaus Krankengeld, wenn Sie aufgrund Ihrer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten können. Die Höhe des Krankengeldes liegt bei 70 Prozent des Bruttogehaltes. Es darf aber nicht mehr als 90 Prozent des letzten Nettogehaltes betragen. In den ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) der Erkrankung zahlt der Arbeitgeber bei Festangestellten das volle Gehalt (Entgeltfortzahlung).
- Bei Kinderwunsch übernehmen die Krankenkassen in manchen Fällen die Kosten für das
Einfrieren von Eizellen, Samenzellen und Eierstockgewebe. Kryokonservierung heißt die Methode. - Manchmal ist eine Krebserkrankung wie Gebärmutterkrebs schon weiter fortgeschritten. Dann haben Sie den Anspruch auf eine Palliativversorgung. Die palliativen Behandlungen haben verschiedene Ziele, zum Beispiel die Linderung der Beschwerden, die Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Lebensqualität sowie die Erhaltung der Autonomie.
Rehabilitation – wer bezahlt die Maßnahme?
Menschen mit einer Krebserkrankung haben Anspruch auf eine onkologische Rehabilitation
(kurz „Reha“). Meist schließt sich diese Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt oder zeitnah (ca.
zwei bis sechs Wochen) an die Akutbehandlung an. Das Reha-Team behandelt bestehende
Beschwerden, hilft bei der seelischen Verarbeitung der Krebserkrankung und stärkt den Körper,
zum Beispiel durch eine Bewegungs- und Physiotherapie. Ziel ist es, Sie wieder zurück in den
Alltag, in Ihr Sozialleben und Ihren Beruf zu bringen. Eine Rehamaßnahme bezahlt die Renten-,
Kranken- oder Unfallversicherung und manchmal auch das Sozialamt. In der Regel müssen Sie
bestimmte Zuzahlungen pro Tag leisten.
Zudem gibt es die Möglichkeit des Reha-Sports, der die Rehamaßnahmen anschließend
ergänzen soll. Ziel ist es, die körperliche Leistungsfähigkeit weiter zu verbessern und zu
erhalten. Sie sollen außerdem Freude am Sport finden und anschließend selbstständig
körperlich aktiv sein, am besten dauerhaft. Die Kosten für den Reha-Sport tragen die
Krankenkassen oder die Rentenversicherung, meist für 18 Monate. Ihr Behandlungsteam kann
Ihnen den Reha-Sport verschreiben.
Berufliche Wiedereingliederung – was ist das?
Die meisten Menschen sind nach einer Krebserkrankung in ihrem Beruf nicht gleich wieder zu
100 Prozent einsatzfähig. Sie sind vielleicht weniger belastbar und leistungsfähig. In Deutschland bewährt hat sich das sogenannte Hamburger Modell. Nach der Reha nehmen Sie Ihre Berufstätigkeit schrittweise wieder auf. Sie steigen also nach und nach wieder in Ihren Beruf ein. Während dieser Zeit sind Sie weiter krankgeschrieben. Diese Wiedereingliederung kann unterschiedlich lang dauern – je nach individuellem Fall und den Anforderungen des Berufs. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung dazu beraten.
Daneben gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie sollen die Rückkehr in den Beruf
erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel berufliche Aus- und Weiterbildungen, aber auch Maßnahmen, um einen neuen Beruf zu erlernen. Außerdem gibt es die Möglichkeit von
Umschulungen.
Schwerbehindertenausweis – wann und für wen?
Wer an einer Krebserkrankung wie Gebärmutterkrebs erkrankt ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Begrenzt ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises auf einen Zeitraum (der Heilungsbewährung) von fünf Jahren.
Die Höhe der Vergünstigungen hängt vom Grad der Behinderung ab, dem GdB. Weitere
Vergünstigungen sind möglich, wenn Merkzeichen anerkannt sind. Beispiele: G steht für
erhebliche Gehbehinderung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung.
Der Schwerbehindertenausweis bedeutet zum Beispiel, dass Sie einen besonderen Kündigungsschutz an Ihren Arbeitsplatz, Anspruch auf zusätzlichen Urlaub oder einen früheren
Rentenbeginn haben. Außerdem erhalten Sie Hilfen bei der Einrichtung eines
behindertengerechten Arbeitsplatzes. Weitere Vergünstigungen sind niedrige Eintrittspreise in
Museen oder Schwimmbädern sowie steuerliche Erleichterungen.
Welche Kosten trägt die Pflegeversicherung?
Wenn Sie sich nicht mehr selbst versorgen können und die Unterstützung von anderen
Menschen im Alltag brauchen, springt die Pflegeversicherung ein. Diese Pflegekassen sind
selbstständige Einheiten der Krankenkassen. Sie bezahlen zum Beispiel:
- Pflegesachleistungen, wie Pflegeeinsätze durch ambulante Pflegedienste oder
Sozialdienste. - Pflegegeld – wer sich zu Hause von Angehörigen oder Bekannten pflegen lässt,
bekommt Pflegegeld. - Stationäre Pflege – finanziert werden die Pflegeaufwände anteilig (es gibt einen
Eigenanteil für Versicherte), Unterkunft und Verpflegung müssen Sie jedoch selbst
finanzieren.
Pflegeleistungen beantragen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung beziehungsweise bei Ihrer
Krankenkasse. Lassen Sie sich auch hier ausführlich und gründlich zu sämtlichen
Pflegeleistungen beraten. Die Pflegegesetze sind komplex und für Laien nicht ganz einfach zu
durchdringen.
- Hamburger Fernhochschule (HFH), abgerufen am 12.10.2023
- Deutsche Krebshilfe, Blauer Ratgeber „Sozialleistungen“, abgerufen am 12.10.2023
- Deutsche Krebshilfe, abgerufen am 12.10.2023
- Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), abgerufen am 13.10.2023
- Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), abgerufen am 13.10.2023
- Niedersächsische Krebsgesellschaft (NSK), abgerufen am 3.10.2023
NP-DE-AOU-WCNT-230044/ 10-2023
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