Die Brustrekonstruktion ist eine wichtige Möglichkeit für Frauen, um die Brust nach einer Mastektomie – der Abnahme der Brust – wieder aufzubauen. Auch nach einer brusterhaltenden Therapie (BET), teilweisen (partiellen) Mastektomie oder wenn die Ergebnisse nach einer BET kosmetisch nicht zufriedenstellend sind, kann die Brustrekonstruktion eine Option sein. Manche Frauen tragen eine genetische Mutation, die das Risiko für Brustkrebs erhöht, zum Beispiel eine BRCA-Mutation. Einige dieser Frauen entscheiden sich für eine prophylaktische (vorbeugende) beidseitige Mastektomie. Auch dann lassen sich die Brüste anschließend wieder aufbauen.
Die Frage „Brustrekonstruktion – ja oder nein?“ lässt sich jedoch immer nur individuell beantworten. Es spielen verschiedene Faktoren mit hinein, zum Beispiel Ihre persönlichen Wünsche, Präferenzen und Überzeugungen. Manche können sich nicht vorstellen, ohne Brust zu leben, weil sie als Inbegriff der Weiblichkeit gilt. Andere entscheiden sich dagegen sehr bewusst für ein Leben „oben ohne“. Informieren Sie sich gut über alle Möglichkeiten der Brustrekonstruktion und lassen Sie sich ausführlich beraten. Sie müssen sich auch nicht sofort für einen Brustaufbau entscheiden. Eine Brustrekonstruktion ist auch zu jedem späteren Zeitpunkt noch möglich.
Implantat, Lipofilling oder Brustwarzenrekonstruktion – Schritt für Schritt und anschaulich erklärt!
Ziele der Brustrekonstruktion
Die Wiederherstellung der Brust hat verschiedene Ziele, unter anderem:
- Brustform bilden, die möglichst natürlich aussieht
- Symmetrische Brustwarze schaffen
- größeren Hebedefekt vermeiden
- möglichst unauffällige Narbe sicherstellen
- möglichst einfaches und sicheres Rekonstruktionsverfahren finden
- möglichst geringe Belastung durch die Operation
- möglichst wenige Nebenwirkungen, Komplikationen und Spätfolgen durch die Operation
- ästhetisch gute und dauerhafte Ergebnisse gewährleisten
Vorteile der Brustrekonstruktion
Die Mastektomie ist ein einschneidender Eingriff, der das Körperbild einer Frau entscheidend verändert. Darunter können das Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein leiden. Eine Brustrekonstruktion kann dazu beitragen, das seelische und körperliche Wohlbefinden zu verbessern. Der psychosoziale Gewinn einer Brustrekonstruktion – also die positiven Auswirkungen auf die Psyche und das Sozialleben – ist heute wissenschaftlich anerkannt. Die Wiederherstellung der körperlichen Integrität hilft vielen Frauen, ihr seelisches Gleichgewicht wiederzufinden.
Die Brustrekonstruktion kann auch dabei mithelfen, Ängste besser zu bewältigen, optimistischer in die Zukunft zu blicken und eine gute Lebensqualität zu erzielen. Viele medizinische Fachpersonen verstehen die Rekonstruktion der Brust daher auch als psychotherapeutische Intervention. Sie signalisiert das Ende der Krebstherapie und ebnet den Weg zurück in ein weitgehend normales Leben.
Die Brustrekonstruktion kann Ihren Körper zwar nicht in den gleichen Zustand wie vor der Mastektomie zurückversetzen, kommt diesen aber sehr nahe. Der Eingriff hat zum Ziel, dass Ihre Brust natürlich aussieht, sich natürlich bewegt und sich weich anfühlt.
Nachteile und Risiken einer Rekonstruktion
Der Brustaufbau birgt auch einige Risiken und besitzt Nachteile:
- Allgemeine Operationsrisiken wie Schmerzen, Wundheilungsstörungen, Infektionen oder Narkoseunverträglichkeit
- Komplikationen durch das Brustimplantat, zum Beispiel eine Kapselfibrose – dabei verhärtet das Gewebe um das Brustimplantat herum.
- Bei einer Rekonstruktion mit Eigengewebe wie Fett oder Muskulatur: Komplikationen an der Entnahmestelle des Gewebes. Dazu zählen beispielsweise Muskelschäden oder Muskelschwäche, Wundheilungsstörungen oder Bewegungseinschränkungen. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Gewebe teilweise oder vollständig abstirbt (Nekrose).
- Erhöhte Empfindlichkeit oder Spannungsgefühle im Bereich der „neuen“ Brust
- Unzufriedenheit mit dem kosmetischen Ergebnis
Es geht auch ohne Brustrekonstruktion
Inzwischen entscheiden sich viele Frauen bewusst gegen eine Brustrekonstruktion und für ein Leben „oben ohne“. Mehrere künstlerische Projekte haben Frauen nach einer Brustamputation in den Vordergrund gerückt. Dadurch ist auch die Akzeptanz in der Gesellschaft gestiegen. So sind Frauen, die nur eine oder keine Brust mehr haben, in Schwimmbädern oder Saunen keine Seltenheit mehr.
Wichtig ist: Wägen Sie alle Argumente sorgfältig ab, die für und gegen eine Brustrekonstruktion sprechen. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Überlegungen. Es kann für Sie hilfreich sein, auch die Meinung vertrauter und nahestehender Menschen einzubeziehen. Danach treffen Sie eine Entscheidung, die für Sie stimmig ist und sich gut anfühlt. Und wenn Ihnen der Entschluss im Moment schwer fällt: Eine Brustrekonstruktion lässt sich jederzeit durchführen, auch noch viele Monate oder Jahre später.
Zeitpunkte für die Brustrekonstruktion
Die Operation zum Wiederaufbau der Brust kann aber auch Wochen, Monate oder sogar Jahre nach der Mastektomie stattfinden. Dann sprechen Ärztinnen und Ärzte von einer verspäteten (sekundärer oder engl. delayed) Rekonstruktion.
Die Entscheidung für die den sofortigen oder späteren Brustaufbau hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige Beispiele:
- Stadium einer Brustkrebserkrankung
- Gesundheitlicher Allgemeinzustand – manche Frauen leiden unter weiteren Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Weitere notwendige Krebstherapien, zum Beispiel eine Bestrahlung
- Persönliche Lebenssituation
Sofortige (primäre) Rekonstruktion
Vorteile | Nachteile |
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Spätere (sekundäre) Rekonstruktion
Vorteile | Nachteile |
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Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn bei Ihnen eine Mastektomie geplant ist, beziehungsweise schon durchgeführt wurde und Sie sich einen Brustaufbau wünschen, sollten Sie sich ausführlich über die Möglichkeiten der Brustrekonstruktion informieren und beraten lassen. Gute Anlaufstellen sind zertifizierte Brustzentren oder eine Abteilung für Plastische Chirurgie in einem Krankenhaus. Ärztinnen und Ärzte erklären Ihnen dort ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten für den Brustaufbau und berücksichtigen dabei auch Ihre individuelle Situation und Wünsche.
Nach diesem Beratungsgespräch erstellen sie einen Brief, den sie zur Prüfung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Fachpersonen der Krankenkasse bearbeiten den Antrag und berücksichtigen Ihre Vorgeschichte. In den allermeisten Fällen genehmigen sie die Brustrekonstruktion. Manchmal verlangt die Krankenkasse jedoch zusätzliche Unterlagen oder eine erweiterte Begründung für die Rekonstruktion.
Gesetzlich Versicherte, die sich im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung einer Brustamputation (ganz oder teilweise) unterziehen müssen, haben generell einen Anspruch auf die Rekonstruktion der Brust und die Kostenübernahme für diesen Eingriff durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies gilt vor dem Hintergrund, dass die Operation medizinisch notwendig (indiziert) ist. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) sieht in der Brustrekonstruktion eine „medizinische Heilbehandlung“. Die PKV übernimmt daher die Kosten für Rekonstruktion ebenfalls.
In manchen Fällen bezahlt die GKV auch die Rekonstruktion der gesunden Brust, die präventiv entfernt wurde. Hier gilt ebenfalls, dass der Eingriff – also die Brustamputation – medizinisch indiziert sein muss. Beispiel: Wenn ein familiäres Krebsrisiko bekannt ist (z.B. eine krankheitsauslösende BRCA-Mutation nachgewiesen wurde) und die Gefahr für Brustkrebs erhöht ist. Die GKV bezahlt den Eingriff der Mastektomie und im Anschluss auch die Brustrekonstruktion.
Anders verhält es sich bei einem Eingriff zur Angleichung der gesunden Brust. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Krankheit, die behandlungsbedürftig ist, sondern um die Korrektur einer sogenannten „körperlichen Unregelmäßigkeit“. Der Unterschied zwischen der gesunden und behandelten Brust wird also als Unregelmäßigkeit angesehen. Allerdings kann diese so schwerwiegend sein, dass sie als Entstellung – und damit wiederum als Krankheit – gilt. Bezogen auf die Korrektur einer gesunden Brust hat das Bundessozialgericht bisher immer mit einer Ablehnung reagiert, sodass die GKV die Kosten dafür nicht übernimmt.
Für die Rekonstruktion der Brustwarze (Mamillenrekonstruktion) gilt das Gleiche wie für die Brustrekonstruktion. Das heißt: Wenn die Brustwarze im Rahmen der Brustkrebsbehandlung ganz oder teilweise entfernt wurde, übernimmt die GKV die Kosten für die Rekonstruktion.
Bei einer Tätowierung der Brustwarze sollten Sie darauf achten, dass der Erbringer dieser Leistung Verträge nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs (SGB) mit den Krankenkassen geschlossen hat. Nur dann übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten. Lassen Sie sich am besten vorher von Ihrer Krankenkasse beraten.
Tipp! Bei den Bestandteilen einer Behandlung, die nicht automatisch als Kassenleistung gelten, sollten Sie sich vorher genau mit Ihrem Behandlungsteam besprechen und eventuell auch Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Die Brust lässt sich nach Brustkrebs und einer Mastektomie wieder aufbauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Brustrekonstruktion: Mit einem Implantat oder mit Eigengewebe wie Fett- oder Muskelgewebe. Auch eine Kombination von künstlichem (heterologem) und körpereigenem (autologem) Gewebe ist möglich.
Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie lange eine Brustrekonstruktion dauert. Eine wichtige Rolle für die Dauer spielt es, ob die Brust mit einem Implantat (Silikon) oder mit Eigengewebe wieder aufgebaut wird. Eine Mastektomie und gleichzeitige Rekonstruktion der Brust mit einem Implantat dauert wenige Stunden. Dagegen sind für den Brustaufbau mit Eigengewebe mehrere Operationen nötig. Die Dauer der Rekonstruktion ist länger, weil Fett- oder Muskelgewebe erst an einer Körperstelle entnommen und dann im Brustbereich eingepflanzt werden.
Es ist individuell oft sehr verschieden, wie lange man nach der Brustrekonstruktion Schmerzen verspürt. Im Operationsgebiet können Schwellungen und Blutergüsse entstehen. Bei der Rekonstruktion mit Eigengewebe wird an mehreren Körperstellen operiert, die allesamt schmerzen können. Meist lassen sich Schmerzen nach der OP aber gut mit Schmerzmitteln in den Griff bekommen. Nach zwei bis drei Wochen sollten die Schmerzen abgeklungen sein. Falls nicht: ärztlichen Rat suchen!
Wie lange man nach einer Brustrekonstruktion krank ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist, welche Methode für den Brustaufbau eingesetzt wird. Die Brustrekonstruktion mit einem Implantat bedeutet meist eine kürzere Genesungszeit. Sie können schneller Ihre Alltagsaktivitäten und Ihren Beruf wieder aufnehmen. Die Rekonstruktion mit Eigengewebe erfordert meist eine längere Zeit für die Genesung, weil es mehrere OP-Narben gibt, die erst gut verheilen müssen.
Auch nach einer Bestrahlung ist die Rekonstruktion der Brust grundsätzlich möglich. Allerdings sollten zwischen der Strahlentherapie und der Brustrekonstruktion einige Monate liegen, damit sich die Haut und das Gewebe wieder erholen kann. Sie sollte sich beruhigt haben und Schwellungen und andere Nebenwirkungen sollten abgeklungen sein. Nach einer Bestrahlung kommen sowohl die Rekonstruktion mit einem Implantat oder mit Eigengewebe infrage.
Ein Kompressions-BH soll die Heilung nach einer Mastektomie und einer Brustrekonstruktion unterstützen. Der BH gibt Halt, Stabilität und sorgt dafür, dass die Wunden nach der OP gut heilen können. Die richtige Größe des Kompressions-BHs wird zuvor ermittelt, damit er anschließend gut sitzt. Tragen sollten Sie ihn ungefähr sechs bis acht Wochen lang. Fragen Sie am besten Ihr Behandlungsteam dazu.
- Mamma Mia! Ratgeber „Brustrekonstruktion – verschiedene Methoden im Überblick“, Auszug, Stand: 2023
- Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC), Patienten, OP-Infos, Brustrekonstruktion, abgerufen am 7.1.2026
- Fondation Cancer, Brustkrebs. Wiederaufbau der Brust, abgerufen am 7.1.2026
- Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Brustkrebs, Operation, abgerufen am 7.1.2026
- Onko-Portal, Leben mit Brustkrebs, Brustrekonstruktion, abgerufen am 7.1.2026
Die Informationen auf dieser Seite können eine professionelle Beratung durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Auch dienen sie nicht dazu, eigenständig eine Diagnose zu stellen oder eine Therapie einzuleiten.

