Biomarkertests bei Brustkrebs – jetzt auch bei befallenen Lymphknoten Kassenleistung

Redaktion Mamma Mia!

Biomarkertests bei befallenen Lymphknoten
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Biomarkertests können dabei helfen, das Rückfallrisiko besser einzuschätzen – und in manchen Fällen auch den Nutzen einer Chemotherapie. Ein solcher Test darf nun auch angewendet werden, wenn bereits Krebszellen in den Lymphknoten nachgewiesen wurden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Biomarkertests können Frauen mit frühem Brustkrebs die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche Chemotherapie erleichtern. Bisher haben die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten aber nur dann übernommen, wenn keine Lymphknoten befallen waren. Das heißt, dass in den Lymphknoten keine Krebszellen nachweisbar waren (nodalnegativ = N0).

Kostenübernahme jetzt auch bei befallenen Lymphknoten

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Juli 2025 beschlossen, dass einer der vier zugelassenen Biomarkertests – der Oncotype DX Breast Recurrence Score® Test – jetzt auch bei frühem Brustkrebs mit ein bis drei befallenen Lymphknoten (N1) eine Kassenleistung ist. Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, erklärt: „Die verbesserte Studienlage ermöglicht es jetzt, dass der G-BA auch den Einsatz des Biomarker-Tests bei Brustkrebspatientinnen mit ein bis drei befallenen Lymphknoten als sinnvoll einstufen konnte.“

Der Nutzen für betroffene Frauen wurde durch eine Studie (RxPONDER-Studie) belegt, die ausschließlich den Test Oncotype DX® untersucht hat. Deshalb darf auch nur dieser Test bei Patientinnen mit Lymphknotenbefall auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. Die drei anderen zugelassenen Biomarkertests (EndoPredict®, MammaPrint®, Prosigna®) dürfen weiterhin nur eingesetzt werden, wenn keine Lymphknoten befallen sind. Nach Einschätzung des G-BA reicht die Studienlage für eine ausreichende Aussagekraft in diesen Fällen derzeit noch nicht aus.

Info-Tipp!

Biomarkertests – bei welchem Brustkrebs und bei welcher Frau?

Der G-BA legt nun genauer fest, für welche Gruppen von Patientinnen die Biomarkertests einsetzbar und erstattungsfähig sind. Es gelten folgende Kriterien:

  • Früher Brustkrebs, der hormonempfindlich (hormonrezeptorpositiv = HR+) und HER2-negativ (HER2-) ist. Das Mammakarzinom darf nicht metastasiert sein.
  • Bei Frauen nach dem Eintritt der Menopause (nach der letzten Regelblutung).
  • Bei Frauen vor der Menopause, wenn bei ihnen die Hormonproduktion in den Eierstöcken schon mit Hilfe einer antihormonellen Begleittherapie unterdrückt wird oder dies sicher geplant ist. Die Produktion der weiblichen Geschlechtshormone in den Eierstöcken kann durch Aromatasehemmer oder sogenannte GnRH-Analoga unterbunden werden. Dies führt bei Frauen die Menopause herbei, die mit der natürlichen Menopause vergleichbar ist. Bei allen anderen Patientinnen dürfen die Tests in Zukunft nicht mehr ambulant zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden.

Biomarkertests bestimmten Aktivität von Krebsgenen

Biomarkertests untersuchen die Aktivität verschiedener Gene in den Krebszellen, sogenannter Krebsgene. Daher werden diese Tests auch Genexpressionstests, Multigentests oder Multigen-Assays genannt. Je geringer die Aktivität bestimmter Gene ausfällt, desto niedriger ist in der Regel das individuelle Rückfallrisiko. In solchen Fällen kann häufig auf eine Chemotherapie verzichtet werden – vorausgesetzt, die Frau hat ihre persönlichen Präferenzen sorgfältig abgewogen. Ein Biomarkertest kann auch dabei helfen, den möglichen Nutzen einer zusätzlichen Chemotherapie (neben Operation und Antihormontherapie) besser einzuschätzen.   

Dr. Bernhard van Treeck erklärt: „Wie hoch das individuelle Risiko für eine Rückkehr von Krebszellen ist, ist maßgeblich bei der Frage: Sollte sich eine Patientin nach der Brustkrebs-OP für eine Chemotherapie entscheiden oder kann sie darauf verzichten?“  Diese Frage ist oft nicht ganz einfach zu beantworten.

Eine Chemotherapie kann das Rückfallrisiko wirksam senken. Gleichzeitig ist sie jedoch oft mit belastenden Nebenwirkungen verbunden – etwa Übelkeit, Erbrechen, Haarausfall, Haut- und Schleimhautreizungen, Veränderungen im Blutbild oder Nervenschäden. Bei manchen Frauen überwiegen die Risiken und Belastungen den möglichen Nutzen. Auf der anderen Seite ist eine Chemotherapie für viele Frauen von Vorteil, da sie das Rückfallrisiko deutlich senken kann. In bestimmten Fällen, etwa bei besonders aggressiven Krebszellen, kann sie sogar lebensrettend sein.

Gesundheitsministerium prüft den Beschluss zu Biomarkertests

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt – innerhalb einer Frist von zwei Monaten. Erhebt das Ministerium keine Einwände, wird der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate Zeit, um zu entscheiden, ob der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Der EBM regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen.

Schon gewusst?
    • Der G-BA überprüft im Auftrag des Gesetzgebers, ob neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Versicherten notwendig sind. Er bewertet dafür die aktuelle Studienlage.
    • Der G-BA fasst Beschlüsse, welche medizinischen Leistungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen und damit bezahlt werden müssen.
    • Für Leistungen, die der G-BA ablehnt, dürfen die GKVen die Kosten nicht übernehmen.
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