Brustrekonstruktion – ja oder nein?

Brustrekonstruktion ja oder nein
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Dieser Artikel ist ein Auszug unseres neuen aktualisierten Ratgebers „Brustrekonstruktion – verschiedene Methoden im Überblick“. Mit dem Ratgeber wollen wir Ihnen helfen, wenn Sie vor der Entscheidung „Brustrekonstruktion – ja oder nein?“ stehen oder sich zu den verschiedenen Möglichkeiten (z. B. Rekonstruktion mit Implantat, Lipofilling, Brustwarzenrekonstruktion) informieren möchten.

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Wann ist eine Brustrekonstruktion sinnvoll?

Die Rekonstruktion kann bei Patientinnen nach brusterhaltenden Therapien, wie partielle Mastektomie oder bei unschönen kosmetischen Ergebnissen nach brusterhaltenden Operationen und Strahlentherapie, ebenfalls von Nutzen sein. Das gilt auch für Frauen mit einer genetischen Mutation, die mit einem erhöhten Brustkrebsrisiko einhergeht, wie beispielsweise Mutationen der Brustkrebsgene BRCA 1 und BRCA 2. Nach einer prophylaktischen Mastektomie, das heißt nach einer Entfernung des Drüsengewebes als präventive Maßnahme, kann ebenfalls eine Rekonstruktion stattfinden.

Rekonstruktion fördert seelisches Wohlbefinden

Der psychosoziale Gewinn einer Brustrekonstruktion ist heute wissenschaftlich anerkannt. Die Wiederherstellung der körperlichen Integrität hilft vielen Frauen, ein seelisches Gleichgewicht wiederzufinden. Die Brustrekonstruktion unterstützt die Bewältigung von bewussten und unbewussten Ängsten und trägt zu einer positiveren Lebenseinstellung und einer besseren Lebensqualität der Patientin bei. Sie wird daher auch als psychotherapeutische Intervention verstanden. Sie signalisiert das Ende der Therapie und öffnet den Weg für ein normales Leben

Brust ist nicht gleich Brust

Es ist wichtig zu betonen, dass die Brustrekonstruktion nicht den Körper der Patientin in den Zustand vor der Mastektomie bringen kann. Sie führt dazu, dass die Brust natürlich aussieht, sich bewegt und sich weich anfühlt. Sie bringt die Patientin nah an den Zustand vor der Operation und hilft bei der Rehabilitation.

Rekonstruktion? Es geht auch „oben ohne“

Betont werden muss an dieser Stelle auch, dass es viele Frauen gibt, die sich bewusst gegen eine Rekonstruktion entscheiden und gut mit dieser Entscheidung leben können. Durch verschiedene Kunstprojekte, die brustamputierte Frauen als Selbstverständlichkeit darstellen, ist in den letzten Jahren auch die Akzeptanz in der Bevölkerung gewachsen. So sind Frauen mit einer oder keiner Brust beispielsweise in Schwimmbädern oder Saunen keine Seltenheit mehr – und das ist gut so. Denn letzten Endes sollte jede Betroffene eine für sich stimmige Entscheidung treffen, ohne sich durch äußere Meinungen beeinflussen zu lassen. Wer sich mit der Entscheidung schwer tut, sollte wissen, dass eine Brustrekonstruktion jederzeit durchgeführt werden kann, auch nach vielen Jahren.

Ziele der Rekonstruktion

  • Bildung einer natürlich aussehenden Brustform
  • Schaffung einer symmetrischen Brustwarze
  • Vermeidung eines größeren Hebedefektes
  • möglichst unauffällige Narbe
  • möglichst einfache und sichere Rekonstruktionsverfahren
  • möglichst geringe Belastung durch die Operation
  • geringe postoperative Morbidität (Probleme und Nebenwirkungen)
  • ästhetisch gute und dauerhafte Ergebnisse

Risiken einer Rekonstruktion

  • Allgemeine Operationsrisiken (beispielsweise Wundheilungsstörung, Infektionen, Schmerzen, Narkoseunverträglichkeit)
  • Komplikationen durch das Brustimplantat (zum Beispiel Kapselfibrose
  • Komplikationen an der Gewebe-Entnahmestelle bei Rekonstruktionen mit Eigengewebe(beispielsweise Muskelschäden oder -schwäche, Wundheilungsstörungen, Bewegungseinschränkung)
  • Gefahr des vollständigen oder teilweisen Absterbens von Gewebe (Nekrose) bei Rekonstruktion mit Eigengewebe
  • Erhöhte Empfindlichkeit oder Spannungsgefühl im Brustbereich
  • Unzufriedenheit mit dem kosmetischen Ergebnis

Zeitpunkt der Rekonstruktion

Eine Rekonstruktion kann in einer Sitzung nach der Mastektomie erfolgen und nennt sich dann sofortige Rekonstruktion (immediate oder primäre). Sie kann aber auch Wochen, Monate oder Jahre nach der Mastektomie stattfinden (verspätete oder delayed oder sekundäre). Die Entscheidung für die eine oder die andere Art ist von vielen Parametern abhängig, wie:

  • Stadium der Erkrankung
  • Allgemeinzustand, weitere Erkrankungen (zum Beispiel Herzerkrankungen)
  • Zusätzliche Therapien (beispielsweise Bestrahlung), die für die Behandlung nötig sind
  • Lebenssituation der Betroffenen
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Ratgeber: Brustrekonstruktion

In der neuen aktualisierten Auflage

Sofortige (immediate) oder primäre Rekonstruktion

Vorteile

  • Geringere psychosoziale Belastungen
  • Bessere kosmetische Ergebnisse
  • Kein Unterschied in der Rezidivrate zur sekundären Rekonstruktion
  • Kein Unterschied im Diagnosezeitpunkt von Rezidiven (wiederkehrende Krebserkrankung) im Vergleich zur sekundären Rekonstruktion

Nachteile

  • Hautprobleme/Teilnekrosen durch Mastektomie (zum Beispiel nach einer subkutanen Mastektomie, wenn die Hautschicht sehr dünn wird und zu wenig subkutanes Fettgewebe vorhanden ist)
  • Längerer Krankenhausaufenthalt und mehr Narben als bei alleiniger Mastektomie

Verspätete (delayed) oder sekundäre Rekonstruktion

Vorteile

  • Zusätzliche Therapie nach Mastektomie (zum Beispiel Bestrahlung) verursacht keine Probleme im Bereich der Rekonstruktion
  • Patientinnen haben mehr Zeit, sich über die Art der Rekonstruktion Gedanken zu machen.

Nachteile

  • Höhere psychische Belastung nach Mastektomie
  • Mastektomienarbe auf der Brustwand
  • eingeschränktes kosmetisches Ergebnis

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Jede Patientin, bei der eine Mastektomie durchgeführt werden muss beziehungsweise durchgeführt wurde und ein Rekonstruktionswunsch besteht, muss zunächst die Situation mit dem Frauenarzt besprechen. In den meisten Fällen dahingehend, dass sich die Patientin in einem Brustzentrum beziehungsweise in der plastischen Abteilung eines Krankenhauses vorstellt.

Dort erfährt die Patientin, unter Berücksichtigung der gesamten Situation, ihre individuellen Möglichkeiten für einen Brustaufbau. Bei den Grundlagen der Beratung sowie der Auswahl des Rekonstruktionsverfahrens sind die Wünsche der Patientin zu berücksichtigen. Nach diesem Beratungsgespräch erstellt der beratende Arzt einen Brief zur Weiterleitung an die Krankenkasse. Bei der Krankenkasse wird der Antrag unter Berücksichtigung der Vorgeschichte bearbeitet, und in fast allen Fällen wird eine Genehmigung zur Rekonstruktion erteilt. In einigen Situationen verlangt die Krankenkasse Zusatzberichte oder eine noch erweiterte Begründung für die Rekonstruktion.

In der gesetzlichen Krankenkasse haben Versicherte, die sich im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung einer Brustamputation (ganz oder teilweise) unterziehen müssen, generell Anspruch auf die Rekonstruktion der Brust zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies vor dem Hintergrund, dass der Eingriff medizinisch indiziert ist. Der Verband der privaten Krankenversicherung sieht in der Brustrekonstruktion eine „medizinische Heilbehandlung“. Die Kosten für die Rekonstruktion werden somit ebenfalls übernommen.

Unter Umständen wird auch die Rekonstruktion der gesunden Brust von der GKV übernommen. Auch hier gilt, dass der Eingriff (also die Amputation) medizinisch indiziert sein muss. Das heißt: Wenn das Risiko einer Krebserkrankung besteht, weil zum Beispiel ein erhöhtes familiäres Risiko bekannt ist und zusätzlich eine pathogene Mutation eines Risiko-Gens nachgewiesen wird, übernimmt die GKV die Kosten der Amputation und dann auch der Rekonstruktion.

Anders verhält es ich bei einem Eingriff zur Angleichung der gesunden Brust. Hier handelt es sich nicht um eine Krankheit, die behandelt werden muss, sondern um die Korrektur einer körperlichen Unregelmäßigkeit. Zwar können solche Unregelmäßigkeiten so schwerwiegend sein, dass sie als Entstellung – und damit wiederum als Krankheit – gelten. Bezogen auf die Korrektur einer gesunden Brust hat das Bundessozialgericht hier bisher immer mit Ablehnung reagiert, sodass die Kosten nicht von der GKV übernommen werden.

Im Fall der Rekonstruktion der Brustwarze – der Mamillenrekonstruktion – gilt das gleiche wie für die Brustrekonstruktion Das heißt: Wenn die Brustwarze im Rahmen der Brustkrebsbehandlung ganz oder teilweise zerstört wurde, übernimmt die GKV die Kosten der Rekonstruktion.

Bei einer Tätowierung sollte man allerdings beachten, ob der Erbringer dieser Leistung Verträge nach dem 4. Kapitel des SGB mit den Krankenkassen geschlossen haben. Nur dann übernehmen die Kassen die Kosten. Dazu sollte man sich am besten vorher von seiner Kasse – auch kassenindividuellen Kassenleistungen – beraten lassen.

Generell gilt: Bei den Elementen einer Behandlung, die nicht automatisch als Kassenleistung abgerechnet werden können, sollten Betroffene sich vorher genau mit dem Arzt besprechen und im Zweifel auch Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.

Für alle, die bei Krebs mitreden wollen

Mamma Mia! möchte Betroffenen und Angehörigen ein Stück weit die Angst nehmen und Mut machen, sich der Erkrankung zu stellen. Mit unseren Magazinen wollen wir dabei helfen, einen Weg mit der Erkrankung zu finden: Mit wissenschaftlich fundierten Informationen, die eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Erkrankung, den verschiedenen Therapiemöglichkeiten und dem Leben mit Krebs ermöglichen.
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