Familiäre Krebsveranlagung – wer trägt die Kosten für Früherkennung und Therapien?

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Kostenübernahme bei familiäres Krebsveranlagung
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BRCA-Test, intensivierte Früherkennung oder präventive Maßnahmen bei einem erhöhten Risiko für Brust- und Eierstockkrebs – lesen Sie, welche Kriterien für die Kostenübernahme gelten und wer die Maßnahmen bezahlt. 

Besteht aufgrund einer Häufung von bestimmten Krebserkrankungen der Verdacht auf eine familiäre Krebsveranlagung, beispielsweise durch eine BRCA-Mutation, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einem Gentest auf veränderte BRCA-Gene und andere genetische Risikovarianten unterziehen. So lässt sich herausfinden, ob Sie ein erhöhtes Risiko für Brustkrebs und Eierstockkrebs tragen. Das Angebot des Gentests richtet sich sowohl an gesunde Ratsuchende als auch Menschen, die bereits an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind oder waren. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, ist ein BRCA-Test bei bereits Erkrankten auch bei einer unauffälligen Familienhistorie möglich, wenn er für die weitere Therapieplanung, etwa mit einem PAPR-Hemmer, unabdingbar ist.

Wenn durch diesen Gentest eine Veränderung, auch Mutation genannt, der BRCA-Gene nachgewiesen wurde, haben Sie mehrere Optionen: Sie können sich für eine intensivierte Früherkennung (beziehungsweise Nachsorge) oder für risikoreduzierende Maßnahmen (operativ oder medikamentös) entscheiden. Bei den chirurgischen Eingriffen können sowohl die Brüste als auch die Eierstöcke und Eileiter vorbeugend (prophylaktisch) entfernt werden. Anschließend ist eine Brustrekonstruktion möglich, etwa mit einem Implantat oder Eigengewebe. Natürlich bleibt es Ihnen auch immer frei, trotz des Wissens um die Mutation keine der genannten Optionen in Anspruch zu nehmen.

Alle Maßnahmen – der Gentest selbst, Früherkennungs- beziehungsweise Nachsorgemaßnahmen, vorbeugende Operationen sowie Eingriffe zur Brustrekonstruktion – sind mit hohen Kosten verbunden. Viele fragen sich deshalb, ob die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen diese Kosten übernehmen und in welchem Umfang.

Kosten für den BRCA-Test

Damit die Krankenkasse und Krankenversicherung den prädiktiven (vorhersagenden) BRCA-Test übernehmen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Das Deutsche Konsortium für familiären Brust- und Eierstockkrebs hat mehrere Kriterien festgelegt. Diese gelten für gesunde Ratsuchende und für Menschen, die schon an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind. Treffen die Kriterien zu, bezahlen die Krankenkassen und Krankenversicherungen den BRCA-Test in der Regel.

Viele gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen haben einen Versorgungsvertrag mit dem Konsortium für familiären Brust- und Eierstockkrebs abgeschlossen. Der Gentest lässt sich dann in allen Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs durchführen, die diesem Konsortium angeschlossen sind. Besteht kein Versorgungsvertrag, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Einzelfallantrag stellen.

Fragen Sie immer bei Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung nach und lassen Sie sich beraten. Falls ein Versorgungsvertrag besteht, können Sie sich direkt an ein spezialisiertes Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs wenden.

Bei einem diagnostischen BRCA-Test wird überprüft, ob eine BRCA-Mutation vorliegt und somit eine Therapie mit einem PARP-Hemmer eine Möglichkeit ist. Die Medikamente können nur unter bestimmten Voraussetzungen wie bei einer nachgewiesenen BRCA-Mutation (die Zulassungskriterien für das Medikament müssen erfüllt sein) zum Einsatz kommen. Auch muss der Tumor bestimmte Merkmale aufweisen und es spielt eine Rolle, welche Therapien Sie vorher erhalten haben. Die Krankenkassen bezahlen den Test, wenn er für die weitere Therapieplanung notwendig ist. Sie müssen in diesem Fall kein Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs aufsuchen, da Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte den Test veranlassen können.

Kosten für die Intensivierte Früherkennung (Nachsorge)

Die normale Brustkrebsfrüherkennung genügt nicht für Menschen, die aus einer Krebsrisikofamilie kommen. Normalerweise haben Frauen ab dem 30. Lebensjahr einmal jährlich einen gesetzlichen Anspruch auf das Abtasten der Brust in der gynäkologischen Praxis. Ab dem 50. und neuerdings bis zum 75. Lebensjahr können Sie alle zwei Jahre das Mammographie-Screening wahrnehmen. Beide Untersuchungen sind Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Für Menschen mit einem erhöhten Krebsrisiko sind diese Diagnosemethoden aber nicht ausreichend und kommen zudem zu spät. Denn Frauen mit einer familiären Veranlagung für Brustkrebs erkranken oft schon in jüngeren Jahren.

Bei einem positiven BRCA-Test oder wenn eine andere risikoerhöhende Genvariante gefunden wurde, können gesunde Ratsuchende oder schon erkrankte Menschen an einem intensivierten Früherkennungs- beziehungsweise Nachsorgeprogramm teilnehmen. Dieses umfasst eine Tastuntersuchung, einen Brustultraschall (Mamma-Sonographie), die Mammographie und die Magnetresonanztomographie der Brust (Mamma-MRT).

Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten dafür, wenn der Gentest auf ein mutiertes BRCA-Gen oder eine andere Risikogenvariante ein positives Ergebnis erbracht hat. Auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist eine Kostenübernahme für die Früherkennung möglich. Die Maßnahmen können zwar den Ausbruch einer Krebserkrankung nicht verhindern, aber Tumoren in einem Frühstadium aufdecken. Dann sind sie in der Regel besser behandelbar.

Kosten für risikoreduzierende Operationen

Wenn die intensivierte Früherkennung nicht für Sie infrage kommt, haben Sie die Möglichkeit einer vorbeugenden (prophylaktischen) Operation. Dabei werden beide Brüste (Mastektomie) sowie die Eierstöcke und Eileiter (Salpingo-Oophorektomie) entfernt. Der Eingriff senkt das Risiko entscheidend, dass eine Krebserkrankung ausbricht.

Es gibt Entscheidungshilfen, die Sie in dieser nicht ganz einfachen Frage – Früherkennung oder Operation – unterstützen. Eine risikoreduzierende Operation ist immer eine sehr persönliche Entscheidung, die einschneidend ist und daher gut überlegt sein will.

Wenn ein Versorgungsvertrag zwischen der gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung und dem Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs besteht, folgen diese in aller Regel den medizinischen Empfehlungen des Zentrums.

Es ist jedoch ein Antrag zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung nötig. Wichtig ist es, die Bewilligung der Kostenübernahme erst abzuwarten und danach einen Termin für die OP zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn Sie in der Beihilfe versichert sind.

Wenn Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hier sollten Sie auf die Frist im Ablehnungsbescheid achten und diese einhalten.

Kosten für die Brustrekonstruktion

Nach einer Mastektomie können Sie sich für den Wiederaufbau der Brust entscheiden. Für die Brustrekonstruktion gibt es verschiedene Wege. Sie können ein Implantat wählen, etwa aus Silikon, aber auch die Brust mit Eigengewebe (zum Beispiel Bauch, Po, Rücken) rekonstruieren lassen. Zum Einsatz kommen hier unterschiedliche Operationstechniken. Das Verpflanzen von Eigengewebe ist aufwändiger (und teurer) als das Einsetzen eines Implantates. Auch äußere Brustprothesen, etwa Kissen oder Polster, sind übrigens eine Möglichkeit, wenn Sie sich keiner Operation unterziehen möchten.

Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten für die Brustrekonstruktion, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte zu dem Schluss gekommen sind, dass die Maßnahme „angezeigt“ ist. Dies ist nach einer Mastektomie aufgrund einer Brustkrebserkrankung sowie bei BRCA-Trägerinnen der Fall.

Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Brustrekonstruktion zu Lasten der Krankenkasse. Der Verband der privaten Krankenversicherung stuft den Brustaufbau als medizinische Heilbehandlung ein und trägt ebenfalls die Kosten.

Beratende Ärztinnen und Ärzte erstellen einen Arztbrief und senden ihn an die Krankenkasse oder Krankenversicherung. Diese prüft den Antrag und berücksichtigt dabei auch Ihre Vorgeschichte. In der Regel geben sie dann ihre Zustimmung zur Brustrekonstruktion.

  1. Deutsche Krebshilfe. Familiärer Brust- und Eierstockkrebs. Ratgeber, abgerufen am 25.04.2024
  2. Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) vom 31. Juli 2009, Bundesgesetzblatt 50: 2529–2538. Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 4 vom 4. Mai 2021.
  3. Deutsches Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs. Intensivierte Früherkennung, abgerufen am 06.03.24
  4. Deutsche Krebsgesellschaft, Zertdokumente, abgerufen am 27.04.2024
  5. Deutsches Konsortium Familiärer Brust- und Eierstockkrebs. Kostenübernahme, abgerufen am 27.04.2024
  6. Deutsches Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft. Brustkrebs-Früherkennung: Mammographie-Screening und Abtasten, abgerufen am 27.04.2024
  7. Gemeinsamer Bundesausschuss. Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen von 70 bis 75 Jahren, abgerufen am 27.04.2024
  8. Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Brustrekonstruktion, abgerufen am 27.04.2024

DE-70124/2024

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