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Nachsorge bei Gebärmutterkrebs

Redaktion Mamma Mia!

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Frau bei der Nachsorge von Gebärmutterkrebs
© iStock / Ridofranz
Die Nachsorge bei Gebärmutterkrebs soll einen Rückfall möglichst frühzeitig aufdecken. Auch psychische und körperliche Beschwerden möchten Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Nachsorge lindern.

Die Nachsorge ist bei jeder Krebserkrankung wichtig – auch für Frauen mit Gebärmutterkrebs, einem Endometriumkarzinom. Sie ist heute ein wesentlicher Baustein in der onkologischen Versorgung und schließt sich an die Krebsbehandlungen und die Rehabilitation an. Frauen sollten die Nachsorge auf jeden Fall regelmäßig wahrnehmen, denn sie bedeutet gleichzeitig Vorsorge und Früherkennung.

Warum Nachsorge bei Gebärmutterkrebs?

Die Nachsorge zielt darauf ab, eventuelle Symptome, Komplikationen und Folgen durch den Gebärmutterkrebs und die Krebstherapien zu erkennen und zu behandeln. Manche Frauen leiden anschließend unter Beschwerden wie Schmerzen, seelischen Problemen (zum Beispiel Angst vor einem Rückfall), Problemen mit der Sexualität, Wechseljahresbeschwerden oder einer Fatigue, einem chronischen Erschöpfungszustand. Diese können den Alltag und das Wohlbefinden empfindlich stören. In der Nachsorge geht es auch darum, Ängste abzubauen, Sicherheit und Vertrauen in den eigenen Körper zurückzugewinnen und die Lebensqualität zu verbessern.

Außerdem versuchen Ärztinnen und Ärzte, einen Rückfall – ein Rezidiv – möglichst frühzeitig zu erkennen. Sie suchen im Rahmen der Nachsorge nach Anzeichen, dass das Endometriumkarzinom zurückgekehrt sein könnte. Es gibt verschiedene Symptome und Beschwerden, die auf ein Rezidiv hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Blutungen, Schmerzen (vor allem in der Beckenregion) oder Probleme beim Wasserlassen oder Stuhlgang.

Außerdem fahnden Ärztinnen und Ärzte nach Fernmetastasen (zum Beispiel in Knochen, Leber, Lunge) sowie einer eventuellen zweiten Krebserkrankung, die nach einem Endometriumkarzinom auftreten kann. Dabei handelt es sich meist um Brustkrebs. Sowohl ein Rezidiv als auch ein Zweitkarzinom lässt sich ärztlich behandeln, wenn es frühzeitig diagnostiziert wird.

Wer übernimmt die Nachsorge bei einem Endometriumkarzinom?

Einige Tipps vorab:

  • Klären Sie schon nach dem Ende der ersten Krebsbehandlungen, wohin Sie zur Nachsorge gehen.
  • Suchen Sie sich für Ihre Nachsorge einen Arzt oder eine Ärztin, zu dem oder zu der Sie Vertrauen haben.
  • Auch sollte der Arzt oder die Ärztin mit der Nachbetreuung von Frauen mit einer Gebärmutterkrebserkrankung Erfahrung haben. Es gibt gynäkologische Facharztpraxen, die auf gynäkologische Krebserkrankungen wie ein Endometriumkarzinom spezialisiert sind.
  • Auch in der Klinik, in der Sie bisher behandelt wurden, ist manchmal eine Nachsorge möglich. Fragen Sie nach, ob Sie die Nachsorgetermine auch dort in der Ambulanz wahrnehmen können. Manchmal sind die Wege dorthin aber weiter als bis zur nächsten gynäkologischen Praxis.

 

Wichtig ist zudem, dass der Arzt oder die Ärztin sämtliche Informationen zu Ihrer Krankheitsgeschichte, zu allen Untersuchungen und Therapien besitzt und alle Fäden in der Hand hält. Hilfreich für die Nachsorge sind zum Beispiel diese Dokumente und Informationen:

 

Lassen Sie sich diese und andere wichtige Unterlagen aushändigen und bewahren Sie die Informationen am besten gesammelt an einem bestimmten Ort auf. So haben Sie sämtliche Dokumente rasch zur Hand, wenn Sie diese benötigen.

Nachsorge bei Gebärmutterkrebs: Wie oft?

Die Nachsorge bei Gebärmutterkrebs umfasst mehrere Arzttermine in regelmäßigen Zeitabständen. Besprechen Sie immer mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, welche Intervalle in Ihrem Fall empfohlen sind. Sie hängen zum Beispiel vom Ausmaß Ihrer Tumorerkrankungen, den durchgeführten Behandlungen und Ihrem persönlichen Rückfallrisiko ab. Anfangs sind die Zeitabstände kürzer und die Untersuchungen finden engmaschiger statt. Später dehnen sich die Zeitintervalle immer weiter aus, wenn die Untersuchungen keine Auffälligkeiten ergeben haben und Sie sich insgesamt gut fühlen.

Die S3-Leitlinie „Endometriumkarzinom“ empfiehlt für die Nachsorge bei Gebärmutterkrebs nach dem Abschluss der Behandlungen folgende Intervalle:

  • Erste drei Jahre: Alle drei bis sechs Monate
  • Viertes und fünftes Jahr: halbjährlich
  • Danach: Kontrolluntersuchung einmal pro Jahr

 

Diese Empfehlungen gelten, wenn Sie keine Symptome haben. Falls neue oder ungewöhnliche Beschwerden auftreten, sollten Sie immer sofort Ihre Arztpraxis aufsuchen und nicht auf den nächsten Nachsorgetermin warten.

Nehmen Sie Ihre Nachsorgetermine auf jeden Fall wahr – auch wenn Sie keine oder nur geringe Beschwerden haben. Und: Schieben Sie die Nachsorge auch nicht auf, weil Sie Angst vor einem Rückfall haben. Wenn ein Rezidiv rechtzeitig entdeckt wird, lässt es sich meist ausreichend behandeln.

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Welche Untersuchungen bei der EC-Nachsorge?

Ärztinnen und Ärzte fragen Sie in einem Gespräch zunächst nach eventuellen Beschwerden, ungewöhnlichen Symptomen, Ihrem Wohlbefinden und Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand. Wichtig ist zum Beispiel, welcher Art die Symptome sind, wie intensiv sie ausgeprägt sind und wie lange sie schon bestehen.

Scheuen Sie sich nicht, bei den Nachsorgeterminen auch über Ihr psychisches Wohlbefinden, seelische Belastungen sowie familiäre, partnerschaftliche, soziale und berufliche Probleme zu sprechen. Eine Krebserkrankung wie Gebärmutterkrebs, aber auch die absolvierten Krebsbehandlungen können die Seele ziemlich aus der Balance bringen und auch das gesellschaftliche Leben beeinflussen. 

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin unterstützen Sie bei der Suche nach einer Psychotherapie. Auch Krebsorganisationen und Krebsberatungsstellen, Selbsthilfeorganisationen oder Ihre Krankenkasse können bei der Suche oft weiterhelfen. Lassen Sie sich außerdem über Sozialleistungen und andere Hilfen informieren, die Ihnen zustehen. Oft lassen sich gute Lösungen für die jeweiligen Probleme finden.

An das Gespräch schließen sich meist einige Untersuchungen an. Welche das genau sind, hängt von Ihren Beschwerden und Ihrem Rückfallrisiko ab. Ärztinnen und Ärzte überlegen die Untersuchungen immer für jede Frau individuell.

Einige Beispiele:

  • Gynäkologische Untersuchung: Ärztinnen und Ärzte tasten die äußeren und inneren Geschlechtsorgane sowie die Lymphknoten ab und suchen nach Veränderungen und Auffälligkeiten. Dann folgt meist eine Untersuchung mit einem Spekulum – einem Instrument, das die Scheide aufdehnt, und einen guten Blick auf die Scheide und den Muttermund ermöglicht. Auch ein Kolposkop, das mit einer Art Lupe und Lichtquelle ausgerüstet ist, kann zum Einsatz kommen
  • Digitale-rektale Untersuchung (DRU) – eine Tastuntersuchung mit dem Finger über den Enddarm.
  • Ultraschalluntersuchung (Sonografie) der Scheide und Nieren: Dadurch lassen sich zum Beispiel Komplikationen nach einer Operation oder Strahlentherapie aufspüren, etwa ein Harnstau.
  • Manchmal weitere Untersuchungen wie Röntgen, Computertomografie oder Magnetresonanztomografie (MRT) – wenn spezielle Beschwerden abgeklärt werden sollen.

 

Nach Angaben des DKFZ entwickeln ungefähr sechs bis zehn von 100 Frauen mit einem Endometriumkarzinom im Verlauf der Nachsorge ein Zweitkarzinom, in den meisten Fällen Brustkrebs. Die Mammografie und andere Früherkennungsuntersuchungen auf Brustkrebs sind deshalb ein wichtiger Teil der Nachsorge bei Gebärmutterkrebs.

Nachsorgepass für den Überblick!

Für Menschen mit einer Krebserkrankung kann ein Nachsorgepass hilfreich sein, in dem Ärztinnen und Ärzte wichtige Therapiemaßnahmen und Untersuchungen festhalten. Er ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Mithilfe des Nachsorgepasses sollen alle Beteiligten jederzeit einen guten Überblick über den Behandlungsverlauf und die Nachsorgeuntersuchungen haben. Die Deutsche Krebshilfe bietet einen entsprechenden Vordruck des Nachsorgepasses an.  Auch bei einigen Krebsgesellschaften in verschiedenen Bundesländern können Sie einen Nachsorgepass bestellen.

NP-DE-AOU-WCNT-230044/ 10-2023

Mit freundlicher
Unterstützung von GlaxoSmithKline

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Die Informationen auf dieser Seite können eine professionelle Beratung durch ausgebildete und anerkannte Ärztinnen und Ärzte nicht ersetzen. Auch dienen sie nicht dazu, eigenständig eine Diagnose zu stellen oder eine Therapie einzuleiten.